BVfK-Wochenendticker 7. Oktober 2017  

 aktuell - anspruchsvoll - authentisch

 - exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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Kollateralschaden: "...Ich werde mir NIE wieder einen EU-Neuwagen kaufen..."

 

Sturm der Entrüstung: Preisbewertungen und Neusortierung der Suchergebnisliste im Kfz-Internet.

 

Maßnahmen und O-Töne aus der Händlerschaft.

 

Einzig nachhaltig: Der lange Weg zur Unabhängigkeit.

 

Die Zukunft des freien Kfz-Handels kann nur durch ein Höchstmaß an gemeinsamer Eigeninitiative gesichert werden!

 

Nur ein großer und starker Verband kann diese Aufgaben meistern. 

 

Traffik oder Leeds = Leben in der Bude!

 

Oldtimer: „Echt oder gefälscht?!“ Diskussion auf der MOTORWORLD Classics Berlin 2017

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 34: Google AdWords - Anleitung Nr.1

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: VW Abgasskandal – OLG entscheidet erneut zugunsten der Händlerschaft

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

"...Ich werde mir NIE wieder einen EU-Neuwagen kaufen..." lautet es von einem enttäuschten Kunden in eine Google Bewertung. Dies nicht etwa, da ihm Hyundai zu Unrecht die Garantie verweigert hat, sondern weil er Opfer eines Händlers geworden ist, der für seine fragwürdigen Geschäftsmethoden bekannt ist. 

Der weitere Text beschreibt wohl eher eine Masche, als einen Ausrutscher:

"... So einen schlechten Service, "raus-rederei" und nicht-beantworten von Fragen...hab ich noch nie erlebt...  Nicht verschickte Bestellbestätigungen, nicht eingehaltene Liefertermine, Lieferzeiten wurden vom ersten Gespräch von 6 Wochen, bis zur teureren Umbestellung des Wagens auf 13 Monate erhöht, Versuche dem Kunden noch höhere Endkosten zu zuschieben. Fast alles geht da nur mit Druck, da läuft nichts von allein... mein Erlebnis "Neuwagen-Kauf" ist so richtig in die Hose gegangen... ...knapp 10 Monate hab ich nun das Auto und die Inspektion liegt bald an. Wollte das genaue Datum des Garantiebeginns wissen. Nicht dass ich aus der Herstellergarantie rausfalle. Warte nun schon wieder seit 10 Tagen auf einen Rückruf. War irgendwie nicht anders zu erwarten. 0 Service...bleibt 0 Service ... Ich werde mir NIE wieder einen EU-Neuwagen kaufen...“

Tja, dass will keiner von sich lesen und auch alle anderen, die sich sicher sind, dass es in ihrem Geschäft keinen Anlass für solchen Unmut eines Kundengeben dürfte, sollten darüber nachdenken, wie sehr auch ihnen unseriöse Geschäftspraktiken fragwürdiger Kollegen schaden. Es ist nämlich der schleichende Verlust, den man nicht merkt, denn es gibt keine Position in der Bilanz, in welcher die Umsätze ausgewiesen werden, die man verloren hat, weil Kollegen das Image des gesamten Branchensegments beschmutzen und eine erhebliche Zahl potentieller Kunden auch dem eigenen, professionell und korrekt betriebenen Geschäft fern geblieben ist. 

Zu Verdeutlichung stelle man sich einfach vor, man wäre mit einem solchen Konkurrenten auf einer Insel, auf der es keinen anderen Wettbewerber geben würde. Wenn beide mit den gleichen und fairen Waffen um die Kundschaft werben würden und jeder die gleiche Ware und die gleichen Einkaufskonditionen hätte, müsste eigentlich jeder 50 % des Marktes erobern. Zu den wenigen Möglichkeiten, den anderen zu übertreffen zu können, würden bessere Beratung, Service und Nachbehandlung zählen. Ein fairer Wettbewerb, bei dem mal der eine und mal der andere die Nase vorn hat. Soweit die Theorie.

In der Praxis sieht es jedoch auf unserer Insel so aus, dass der dreistere und weniger leistungsfähige Händler ständig deutlich mehr Autos verkauft, als der um Sorgfalt und Zuverlässigkeit bemühte. Doch nicht nur das: Schließlich wird dieser auch noch mit seinem fragwürdigen Konkurrenten in einen Topf geworfen und ein Teil der Kundschaft geht weder zum einen, noch zum anderen sondern fährt lieber mit der Fähre zum Festland und kauft sein Auto dort bei einem Vertragshändler, auch wenn es bei diesem teurer und der Kauf mit mehr Mühen verbunden ist. 

An diesem Beispiel wird deutlich: Der "sportliche" Kollege schadet allen! Man merkt es nur nicht und schon gar nicht so, als wenn jemand regelmäßig am Monatsende mit einer Schutzgeldforderung in die Kasse greifen wollte - auch wenn es im Endeffekt aufs Gleiche herauskommt.

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Preisbewertungen und Neusortierung der Suchergebnisliste im Kfz-Internet.

Schutzgeld ist tatsächlich ein gutes Stichwort, denn wir brauchen unter anderem Geld, um uns vor solchem Schaden zu schützen. Bevor wir näher darauf eingehen, welche Aktivitäten erforderlich sind und mit welcher – auch finanziellen Stärke man dann solche Aufgaben angeht, müssen wir über das wohl derzeit dringendste und ärgerlichste Thema  sprechen: Preisbewertungen und Neusortierung der Suchergebnisliste im Kfz-Internet.

 Die Beschwerden über Mobile und auch Autoscout erreichen mal wieder dramatisches Ausmaß in Verbindung mit entsprechend deutlichem Tonfall:

 - „Neun von zehn Fahrzeugen waren falsch bewertet. Regionale Preisunterschiede werden gar nicht berücksichtigt. Preismindernde Kriterien, welche erst im  Beschreibungstext erwähnt wurden,  werden auch nicht berücksichtigt. Die falschen Ausstattungsdetails, welche schnell mit einem Blick auf die Bilder erkennbar sind, werden nicht berücksichtigt.  Fake-Angebote mit Betrugshintergrund werden nicht erkannt. Falsche Kilometerstände, welche dann im Beschreibungstext korrigiert werden, kann das System nicht erkennen. Nicht existierende Telefonnummern werden nicht erkannt. Falsch  angegebene Erstzulassungen ,z. B.01 / 2011 werden dann im Text  zu 11 /2010 korrigiert und nicht berücksichtigt. Ein Audi A1 als 3 Türer ohne Xenonlicht wird besser bewertet als ein 5 Türer mit Xenonlicht.   Es wird hier auch nicht berücksichtigt, ob hier jemand in der Gewährleistung ist oder nicht. Es wird nicht berücksichtigt, ob das angebotene Fahrzeug neu HU/AU erhält, oder generell eine neue Inspektion…“   (weitere Rückmeldungen aus dem Mitgliederkreis finden Sie weiter unten)

Was ist zu tun? Streiken? Demonstrieren? Verklagen? In der Öffentlichkeit anprangern?

Die Forderungen und Vorschläge sind vielfältig. Die Chance, den Hebel kurzfristig an der richtigen Stelle wirksam anzusetzen, allerdings gering.

Verbale Gewalt ist ebenso wenig das richtige Mittel und daher kommt es wie immer darauf an, nicht nur lautstark auf die Trommel zu schlagen, sondern ein Orchester mit der richtigen Melodie zu organisieren und anzustimmen. Zu den Instrumenten zählen auch die juristischen, zu den Stimmen auch und besonders die der Autohändler. Die Melodie sollte eher deutlich und dramatisch, als sanft und säuselnd sein, jedoch auch ein wenig abgestimmt.

Das bedeutet, dass der BVfK den kontroversen und konstruktiven Dialog mit den Börsen derzeit sehr intensiviert. Wir kommunizieren beinahe täglich. Wie bereits berichtet, stellt der BVfK gerade ein entsprechendes Kompetenzteam zusammen und hat zur Sitzung nach Bonn eingeladen. Die Vertreter von Autoscout24 und Mobile haben bereits zugesagt.

Was ist das Ziel, was können wir erreichen? Im letzten Wochenendticker haben wir versucht die gesamte Gemengelage aus europäischer und globaler Perspektive zu beleuchten. Dies führt zu der ernüchternden Erkenntnis, dass die Gestaltungsspielräume derzeit nur gering sind. Es gilt jedoch nicht, dem Pessimismus zu frönen, sondern das Beste aus der Situation zu machen und daher die diplomatische Klaviatur gut und überzeugend zu bedienen.

Unabhängig davon ändert das jedoch nichts daran, dass die Zukunft des freien Kfz-Handels nur durch ein Höchstmaß an gemeinsamer Eigeninitiative gesichert werden kann. Wir stehen nicht irgendwann in ein paar Jahren, sondern heute an einem Scheideweg, der uns gleichermaßen die Chance gibt, mit unseren Geschäftsmodellen die Zukunft zu gestalten, oder aber unterzugehen, wenn wir dies nicht tun.

Das klingt gut und pathetisch, doch wie realistisch ist das alles? Es geht um die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen:

- Digitale Kompetenz: Der BVfK hat erste Schritte unternommen und wird in Kürze in die Beta-Phase der bereits in allen wesentlichen Funktionen fertiggestellten Ankaufplattform treten. Sie soll den Mitgliedern recht schnell, wenn auch nicht sofort im bestmöglichen Umfang, die Möglichkeit zur alternativen Beschaffung von Fahrzeugen aus dem Privatmarkt bieten, ohne auf Plattformen wie WKDA zurückgreifen zu müssen. Gleichzeitig sind erste Funktionen für digitales B2B-Geschäft implementiert, wie es bereits heute über den BVfK-Kollegenverteiler funktioniert.

 - Die eigene Börse ist das Fernziel, welches über die Programmierung einer eigenen Fahrzeugverwaltung / eines leistungsfähigen Dealer Managementsystem (DMS) realisiert werden kann. Da die Ankaufsplattformen bereits Grundlagen eines solchen DMS beinhaltet, muss darauf nur entsprechend aufgebaut werden.

 - Traffik oder Leeds = "Leben in der Bude".  Was so leicht klingt, kostet Millionen, womit die Programmierung der zuvor beschriebenen drei Elemente schon fast Peanuts sind - vergleichsweise! Doch bis dahin haben wir noch ein wenig Zeit und werden schon über viele Funktionen verfügen, die Mitgliedern täglich Vorteile bringen können, wenn sie es möchten.

All dies ist Teil der großen BVfK-Kampagne "Unabhängigkeitserklärung", die einzige nachhaltige Antwort auf den sich seit Jahren immer wieder eskalierenden Ärger mit den etablierten Plattform anbietet.

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Soweit, verehrte BVfK-Mitglieder, die Situation in Verbindung mit einer Aktualisierung und Zusammenfassung der geplanten Maßnahmen. Sie stellen ein Angebot eines Verbandes an seine Mitglieder dar, der zwar der mit weitem Abstand vergleichsweise größte und erfolgreichste Verband seine Art in Deutschland und Europa ist, jedoch wohl in Anbetracht der täglich wachsenden Aufgaben, von denen heute nur ein kleiner Teil beschrieben wurde, dennoch kein Riese, sondern eher ein Zwerg ist.

Damit kommen wir zur elementarsten Voraussetzung: 

Nur ein großer und starker Verband kann diese Aufgaben meistern.  

Dazu benötigen wir möglichst viele Mitglieder und wünschten uns an dieser Stelle mehr Eigendynamik als das Gefühl, manchen zu seinem Glück tragen zu müssen, der sich doch tatsächlich mit anerkennenden Worten und gleichzeitig konkreten Vorschlägen zu Bewältigung  der aktuellen Probleme meldet, ohne in 17 Jahren nur einen Cent in die BVfK-Gemeinschaftkasse eingezahlt zu haben. 

Verdammt: Wir sind doch keine Behörde, die aus Steuermitteln finanziert wird! Das kommt alles von innen heraus und wir von einer präventionsbereiten Mitgliedergemeinschaft - auch zum Wohle der Nichtmitglieder getragen. 

Daher möchte ich auch an dieser Stelle Ihr Bewusstsein dafür wecken, dass alles in komplexen Zusammenhängen zu betrachten ist und daher jeden zur Mithilfe motivieren: Nicht nur gute Ratschläge helfen uns weiter, sondern auch und besonders eine starke und solidarische Mitgliedergemeinschaft. Tragen Sie mit dazu bei und empfehlen* den BVfK Ihren seriösen Kollegen, denn dann geht es weiter aufwärts mit

"Alles Gute für unseren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

* Link zu >>> https://www.bvfk.de/mitglied-werden/

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Mobile- und Autoscout-Preisbewertungen: O-Töne aus der Händlerschaft

-          Wenn wir Händler die Fahrzeuge unserer Kunden so bewerten würden... gute Nacht! Ich halte diese Bewertung Ihrerseits für wenig hilfreich in der Entscheidungsfindung, da scheinbar wesentliche Aspekte außer Acht gelassen werden. Sie sollten es schon den Profis, nämlich uns Händlern überlassen, einen "angemessenen" Preis zu finden und somit dem Kunden die freie Entscheidung darüber, ob er dieses Angebot für interessant hält. Ihre unprofessionelle Bewertung führt leider dazu, in nicht gerade leichten Zeiten unsere Kunden weiter zu verunsichern und uns Händlern (also Ihre TEUER bezahlende Kundschaft!) weiter zu verärgern.

-          „…Es ist nicht Aufgabe der Inseratsplattformen,  ein öffentliches Urteil über den Preis der angebotenen Ware abzugeben, wenn sie der Inserierende nicht dazu aufgefordert hat.  Schon gleich gar nicht, wenn man davon keine Ahnung hat. Generell sind wir ja als Händler für unsere Inserate verantwortlich und nicht mobile.de oder autoscout. Deshalb haben die auch nicht in unseren Inseraten irgendwelche relevanten Angaben zu machen, es sei denn, die übernehmen dafür die Verantwortung und die damit anfallenden Kosten.  Wenn sich mobile und scout eine Beurteilung des Fahrzeugzustandes anmaßen möchten, denn die ist für eine Bewertung ebenso wichtig, dann sollen die Herren zu Ihren Lasten Gutachten erstellen  lassen. Denn all diese Faktoren bestimmen den Preis, nicht eine unfunktionelles Computerprogramm welches von ahnungslosen Programmierern, aber nicht von Autofachleuten erstellt wurde…“

-          „…Gern würde ich es sehen, wenn der BVfK alle Händler dazu aufruft, die als falsch bewertet erkannten Inserate bei den Plattformen zu beanstanden. Wenn das jeder macht, das dauert auch nur ein paar Sekunden, dann bekommen die nämlich richtig Arbeit und lernen erst mal , das der Gebrauchte kein Neuwagen ist und nicht als ein solcher bewertet werden kann, aber jeder Kunde will ihn in so einem Zustand sehen…“

-          „…Neun von zehn Fahrzeugen waren falsch bewertet. Regionale Preisunterschiede werden gar nicht berücksichtigt. Preismindernde Kriterien, welche erst im  Beschreibungstext erwähnt wurden,  werden auch nicht berücksichtigt. Die falschen Ausstattungsdetails, welche schnell mit einem Blick auf die Bilder erkennbar sind, werden nicht berücksichtigt.  Fake Angebote mit Betrugshintergrund werden nicht erkannt. Falsche Kilometerstände, welche dann im Beschreibungstext korrigiert werden, kann das System nicht erkennen. Nicht existierende Telefonnummern werden nicht erkannt. Falsch  angegebene Erstzulassungen ,z. B.01 / 2011 werden dann im Text  zu 11 /2010 korrigiert und nicht berücksichtigt. Ein Audi A1 als 3 Türer ohne Xenonlicht wird besser bewertet als ein 5 Türer mit Xenonlicht.   Es wird hier auch nicht berücksichtigt, ob hier jemand in der Gewährleistung ist oder nicht. Es wird nicht berücksichtigt, ob das angebotene Fahrzeug neu HU/AU erhält, oder generell eine neue Inspektion. ..“

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Oldtimer: „Echt oder gefälscht?!“ Diskussion auf der MOTORWORLD Classics Berlin 2017

Noch bis 8. Oktober 2017 findet in den historischen Hallen der Messe Berlin und im Sommergarten unterm Funkturm die Oldtimer-Messe Motorworld Classics Berlin  (www.motorworld-classics.de) statt. Sie ist ein Erlebnis nicht nur für Fahrzeugliebhaber und -sammler, Auto-Clubs und Szenefans.

Am Freitag wirkte auch der BVfK in der Gesprächsrunde „Echt oder gefälscht?!“ – ein „echtes“ Thema in der Oldtimer-Szene  mit. Es diskutierten, moderiert von Alexander Gregor, Peter Deuschle, Gutachter für klassische Fahrzeuge, Dr. jur. Götz Knoop, DEUVET (auch BVfK-Vertragsanwalt), Ansgar Klein, geschäftsführender Vorstand BVfK (v.li.n.re.) über das heikle Thema,

„…Die meisten Oldtimer -Geschäfte gehen problemlos über die Bühne. Der Handel ist überwiegend professionell, leidet jedoch unter schwarzen Schafen, die sich auch nicht selten unter Sammlern und privaten Nutzung befinden…“  so das Resümee des Oldtimersachverständigen Peter Deuschle

Was ist überhaupt eine Fälschung und führt diese automatisch zum Betrug? Die Antworten auf solche Fragen sind genau so bunt, wie die gesamte Oldtimerwelt.

Es fällt leicht, aus einem normalen Golf I einen Golf GTI zu machen. Das steigert bereits den Wert. Je höher das Preissegment umso größer die Versuchung, zum Beispiel ein Mercedes Coupé der 1960er Jahre (Baureihe 111) zum Cabriolet (W112) umzubauen. Erst recht, wenn man sowieso dabei ist, das Blech zu bearbeiten. Die Wertsteigerung liegt im sechsstelligen Bereich und übertrifft die Investitionen um ein Mehrfaches. Das setzt allerdings voraus, dass man genau den entscheidenden Umstand verschweigt: Das Auto war ursprünglich mal ein Coupé und kein Cabriolet.

So einfach und deutlich ist es jedoch selten und ebenso wenig lässt sich die Historie eines Autos so exakt nach verfolgen, wie die des 1958er BMW 508 von Elvis Presley, der ebenfalls in Berlin zu sehen ist.

Ebenso wenig steckt immer automatisch kriminelle Energie dahinter, wenn jemand zum Beispiel aus einem normalen NSU einen begehrteren NSU TT gebaut hat. Das ist möglicherweise schon viele Jahre her und geschah nur zur Steigerung des eigenen Lustgewinns. Wenn dann irgendwann im Laufe der Jahre diese Information verloren ging und auch nicht so leicht nachvollziehbar ist und der Umbau ebenso wenig auf Anhieb als nicht Original erkannt werden kann, dann wird es problematisch.

Dann kommt das auf Erfahrung, Sorgfalt und Professionalität des Händlers an. Die einhellige Empfehlung der Runde lautete: Im Zweifel muss der Gutachter ran! 

Der BVfK-Tipp: Klären Sie Ihren Kunden vor Vertragsabschluss über mögliche Unsicherheiten und Risiken auf und legen ihm nahe, einen Gutachter seiner Wahl hinzu zu ziehen - dies ebenfalls vor Vertragsabschluss.

Gemeinsam mit dem DEUVET betreibt der BVfK übrigens nicht nur eine spezielle www.Oldtimer-Schiedsstelle.de, sondern hat auch spezielle Vertragsformulare für den Oldtimerkauf entwickelt, die am 25. November 2017 auf der Retro Classics Cologne ( >>> Infos und Anmeldung zur RCC 2017 ) vorgestellt werden. Damit spannt sich auch in diesem anspruchsvollen Segment der Bogen der BVfK-Kompetenzen von Prävention bis zur akuten Notfallbehandlung.

Weitere Informationen zu diesem Thema gerne unter oldtimer@bvfk.de

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Unabhängigkeitserklärung Teil 34: Google AdWords - Anleitung Nr.1

 

Das Thema AdWords wurde ja in den vergangenen Wochenendtickern schon einige Male angesprochen. Viele jedoch nutzen diese Möglichkeit noch nicht und scheuen die Kosten einer Agentur. Deshalb werde ich in den kommenden Wochen immer mal wieder einige Tipps und Anleitungen geben, die Ihnen helfen können selbst tätig zu werden und Ihr AdWords ans Laufen zu bringen.

Also wo und wie fängt man mit AdWords an?

Zu Beginn ist weniger erst einmal mehr und so empfiehlt es sich zunächst erst einmal die Keywords die Ihre AdWords-Anzeigen schalten sollen auf der eigenen Seite zu identifizieren oder Texte und Überschriften entsprechend neu zu gestalten.

AdWords bietet die Möglichkeit mehrere Anzeigengruppen zu erstellen. Diese Möglichkeit sollten Sie auch unbedingt nutzen, denn so sehen Sie welche den Internetnutzer am ehesten anspricht und Sie können die weniger erfolgreichen später deaktivieren und nur mit den erfolgreichsten weiter machen. Verwenden Sie für die Anzeigen nur relevante Keywords, also die, die auch auf Ihrer Seite vorkommen und verlinken Sie die Anzeigen dorthin. Sollte das Keyword, das Ihre Anzeige ausgelöst hat, nicht auf der Zielseite vorkommen, wirkt sich das nicht nur negativ auf das Ranking der Anzeige aus, sondern generiert zudem eine hohe Absprungrate Ihre Seitenbesucher, was sich generell schlecht auf das Ranking Ihrer Seite auswirkt. Denn nur wer findet was er sucht, wird sich den Inhalt Ihrer Seite auch ansehen und etwas verweilen.

Starten Sie mit weniger, dafür aber mit exakten Keywords, so behalten Sie den Überblick und können nach und nach die erfolgreichsten identifizieren, die weniger erfolgreichen deaktivieren und die Keywords weiter ausbauen. Das spart Ihnen auch Geld.

Trotzallem darf man nicht vergessen, dass Sie sich die Zeit dafür nehmen müssen, nicht viel am Stück, aber immer und immer wieder - auswerten, feinjustieren und optimieren.

Viel Erfolg im Netz 

Ihr Marcel Manthey

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: 

Bild rechts:Fast ausnahmslos "Blechjuristen" beim 10. Deutschen Autorechtstag 2017 - ein Gemeinschaftsprojekt von ADAC, BVfK und ZDK.

 

VW Abgasskandal – OLG entscheidet erneut zugunsten der Händlerschaft
 

OLG Koblenz weist Klage einer VW-Käuferin ab

Das OLG Koblenz hat mit seinem Urteil vom 28.09.2017 in Bezug auf den Abgasskandal klargestellt, dass eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gegenüber einem VW-Vertragshändler aufgrund von Täuschungshandlungen des Herstellers nicht möglich ist. Aus diesem Grund wies es die Klage einer Autokäuferin ab.

In dem zugrunde liegenden Fall erwarb die Käuferin von einem Vertragshändler am 08.07.2014 einen neuen VW Tiguan Sport & Style mit "BlueMotion"-Technik. Im Zuge der Abgasmanipulation hat die Käuferin die Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung erklärt und verlangt mit ihrer Klage von dem Verkäufer den Verkaufspreis, die KfZ-Steuer und die Versicherungsbeiträge heraus.

Die Klage hatte sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz keinen Erfolg. In der Pressemitteilung des OLG heißt es hierzu u.a.:

Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat in seinem ersten Urteil zum sogenannten Diesel-Abgasskandal entschieden, dass dem Vertragshändler eine etwaige Täuschung des Kunden durch den Fahrzeughersteller nicht zuzurechnen ist.

Unstreitig ist die Klägerin nicht durch die Beklagte und ihre Mitarbeiter getäuscht worden. Die Beklagte hatte ebenso wie die Klägerin erst durch die mediale Berichterstattung von den Manipulationsvorwürfen erfahren. Soweit die Klägerin sich auf eine Täuschung der Kunden durch die Volkswagen AG gestützt hat, wäre eine solche Täuschung durch den Fahrzeughersteller der Beklagten nicht zuzurechnen.

Es greift auch insoweit die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach der Hersteller der Kaufsache nicht Erfüllungsgehilfe des Händlers ist, der die Sache an den Kunden verkauft. Der Hersteller ist im Regelfall - so wie hier - nicht in den Pflichtenkreis des Händlers einbezogen. Im Streitfall hat auch die Stellung der Beklagten als Vertragshändlerin hieran nichts geändert.

Die Klägerin konnte daher den Kaufvertrag nicht wirksam wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Der Senat hatte sich hier nicht mit der Frage einer Mängelhaftung nach Gewährleistungsrecht auseinanderzusetzen, da die Klägerin ihre Ansprüche ausdrücklich nicht hierauf gestützt hat.

(OLG Koblenz, Urt. v. 28.09.2017, Az: 1 U 302/17)

BVfK Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Koblenz ist begrüßenswert. Denn seit Aufkommen des Skandals entschieden die angerufenen Gerichte bundesweit in jüngster Zeit in vielen Verfahren zugunsten der klagenden Käufer.

Des Weiteren wird aus dieser Entscheidung deutlich, dass wenn es schon gegenüber einem Vertragshändler nicht möglich sein dürfte, eine arglistige Täuschung zu begründen, dürfte dies dann erst Recht gelten, wenn das Fahrzeug von einem freien KfZ Händler verkauft wird.

Wohlmöglich hätte das Gericht anders entschieden, wenn es sich mit der Sachmängelhaftung  auseinandergesetzt hätte. Dies erfolgte in dem zugrunde Fall aber nicht, da die Käuferin dem Autohaus „nur“ eine arglistige Täuschung vorgeworfen hat und nicht im Rahmen der Sachmängelhaftung vorgegangen ist.

Moritz Gross

BVfK-Rechtsabteilung

 

Rückfragen immer gerne an:    rechtsabteilung@bvfk.de

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>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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BVfK-Terminkalender:

24. - 26. November 2017 - BVfK auf der RETRO CLASSICS COLOGNE   >>> Infos und Anmeldung zur RCC 2017

22. - 23. März 2018 - 11. Deutscher Autorechtstag in Königswinter

5. - 6. Mai 2018 - 12. GROSSER BVfK-JAHREKONGRESS / Rhein in Flammen

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